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Stationäre Vorsorgeleistung und Beihilfefähigkeit
Stationärer Kuraufenthalt:
Die Krankenkasse entscheidet letztendlich, ob ein stationärer Kuraufenthalt genehmigt wird. Dazu wird der medizinische Dienst der Krankenkassen seine Beurteilung abgeben.
Nach einer Bewilligung der stationären Vorsorgeleistung wählen Patient und Krankenkasse die Einrichtung aus.
Die Anreise erfolgt zum gewählten Termin.
Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten.
Sie müssen lediglich eine Eigenbeteiligung von 10,00 € pro Tag zuzahlen.
In den Kurhotels der Moorheilbäder Bad Bayersoien und Bad Kohlgrub, können Sie neben der ambulanten Vorsorgeleistung auch eine stationäre Vorsorgeleistung nach § 111 SGB V wahrnehmen.
Bad Kohlgrub:
- Kurhotel Lauter im Park
- Das Johannesbad
Bad Bayersoien:
- Parksanatorium
Beihilfefähigkeit:
Bad Kohlgrub und Bad Bayersoien sind im Heilbäderverzeichnis der Beihilfeverordnung (BhV) aufgenommen. Die Aufwendungen bei einer planmäßigen Kur sind daher bei Vorliegen der Voraussetzungen von Nr. 8 der BhV beihilfefähig. Die aufgeführten Privatsanatorien sind nach § 30 GewO anerkannt, die Sanatoriumsbehandlungen sind nach Nr. 7 BhV beihilfefähig.


