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Informationen zu Kur

sich Muße der hingeben
Bildbeschreibung: sich der Muße hingeben

Was Sie über grundsätzliche Regelungen für Kuren und Rezepte wissen sollten:

Bedingungen zur Durchführung ambulanter Kuren:

  • Die gesetzliche Wartefrist ist von vier auf drei Jahre verkürzt worden. Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch schon früher beantragt werden.
  • Die Aufenthaltsdauer von 3 Wochen entfällt, somit besteht z.B. die Möglichkeit einer 2- oder 4-wöchigen Kur.
  • Die Krankenkassen können einen Zuschuss pro Übernachtung bis zu 13,00 € zahlen (je nach Satzung der Krankenkasse).
  • Bitte beachten Sie dazu auch die Infos "So beantragen Sie eine Kur".

 

Die Zuzahlungsregelungen für Heilmittel haben sich seit dem 1. Januar 2004 geändert:

  • Zuzahlung pro Behandlung von 10 % (statt bisher 15 %)
  • Einmalige Zuzahlung von 10 € je Verordnungsblatt, unabhängig von der Anzahl der verschiedenen Behandlungen. Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung sind die 10 € nur für das Original-Verordnungsblatt zu zahlen.

Selbstverständlich können Sie auch ein Rezept von Ihrem Haus- oder Facharzt mitbringen. Alle unsere örtlichen Kurbetriebe nehmen diese Rezepte an und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Seit 01.07.2001 sind im Heilmittelkatalog Wärmetherapie WT-Peloidvollbäder und WT-Peloidpackungen (= Moorvollbäder und Moorpackungen) als „ergänzende Heilmittel“ aufgelistet und können in Verbindung mit einem „vorrangigen Heilmittel“ wie z.B. Klassische Massage-Therapie (KMT) verordnet werden:

Bitte beachten:

  • Das Rezept darf nicht älter sein als 8 Tage (Samstag und Sonntag mitgerechnet).
  • Auf dem Rezept muss WT-Peloidbad (für das Moorvollbad) oder WT-Peloidpackung (für die Moorpackung) stehen.
  • Immer in Verbindung mit WT muss auf demselben Rezept auch die Massage mit dem Kürzel KMT bzw. Krankengymnastik mit KG stehen.
  • Neu ab dem 01.07.2004: Es muss vom Arzt ein Indikationsschlüssel eingetragen werden, durch den auch die Abgabemenge der physikalischen Therapie festgelegt ist z.B. WS 1e bzw. WS 2f.

Bitte weisen Sie auch Ihren bertreuenden Arzt, der die medizinische Notwendigkeit festgestellt hat, auf diese Informationen hin.


Wegen der intensiven Wirkung der BergkiefernHochmoor-Bäder ist es empfehlenswert, vor der Inanspruchnahme der Bäder, einen Arzt am Kurort aufsuchen.
 


Weiterführende Infos finden Sie unter den folgenden Punkten:



Kontakt

Kur- und Tourist-Information Bad Kohlgrub - Tel.: +49 (0) 8845/74220 - Fax: +49 (0) 8845/742244 - info@bad-kohlgrub.de
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