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So beantragen Sie Ihre Kur

Blick zum Staffelsee
Bildbeschreibung: Blick zum Staffelsee

Bevor Sie Ihre Kur in unserem Moorheilbad Bad Kohlgrub antreten können, ist einiges an Formalitäten zu beachten.

So beantragen Sie Ihre Kur:

  • Stellen Sie rechtzeitig vor Ihrem geplanten Kuraufenthalt den Kurantrag (neuer Name: „Anregung einer Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten“). Eine Kur sollte möglichst ein halbes Jahr vor dem geplanten Kurbeginn beantragt werden.
  • Gehen Sie zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Dieser stellt fest, ob Sie eine medizinische Kurmaßnahme benötigen und beantragt diese mit dem Formular 60 bei Ihrer Krankenkasse.
  • Informieren Sie Ihren Arzt, wenn Sie in den letzten 12 Monaten Massagen, Wassergymnastik, Krankengymnastik, Funktionstraining oder andere physikalische Therapien auf Krankenkassenrezept oder auf eigene Rechnung durchgeführt haben.
  • Um Ihren Anspruch auf eine Kur durchzusetzen, müssen Sie die Möglichkeiten vor Ort wie Massagen, Packungen, Krankengymnastik etc. ausgenutzt haben; ohne solche vorausgegangenen Maßnahmen kann die Krankenkasse Ihre Kur ablehnen.

Was tun, wenn die Kur abgelehnt wird?
  • Legen Sie Widerspruch ein!
    Sie können dem ablehnenden Bescheid der Kasse innerhalb der genannten Frist schriftlich widersprechen. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Begründung sowie auf das Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen.
  • Bei erneuter Ablehnung besteht die Möglichkeit über einen sozialen Dienst (z.B. VDK, Familienhilfe, ...) oder durch einen Anwalt einen erneuten Widerspruch einzulegen, was die Erfolgsquote erheblich steigert.

Die selbstfinanzierte Kur ist eine sinnvolle Alternative:
Wenn Ihre Kur abgelehnt worden ist, besteht die Möglichkeit, ein Rezept Ihres Haus- oder Facharztes bei einem der Bad Kohlgruber Kurbetriebe einzureichen! Das Rezept wird direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.

 
Stationäre Vorsorgeleistung und Beihilfefähigkeit

 

Moor tut gut
Bildbeschreibung: Moor tut gut

Die Krankenkasse entscheidet letztendlich, ob ein stationärer Kuraufenthalt genehmigt wird. Dazu wird der medizinische Dienst der Krankenkassen seine Beurteilung abgeben.

Nach einer Bewilligung der stationären Vorsorgeleistung wählen Patient und Krankenkasse die Einrichtung aus.

Die Anreise erfolgt zum gewählten Termin.

Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten.
Sie müssen lediglich eine Eigenbeteiligung von € 10,- pro Tag zuzahlen.

In zwei Vertragshäusern in Bad Kohlgrub können Sie neben der ambulanten Vorsorgeleistung auch eine stationäre Vorsorgeleistung nach § 111 SGB V wahrnehmen.

 

Sanatorien in Bad Kohlgrub:

  • Kurhotel Lauter im Park
  • Das Johannesbad

Beilhilfefähigkeit:

Bad Kohlgrub ist im Heilbäderverzeichnis der Beihilfeverordnung (BhV) aufgenommen. Die Aufwendungen bei einer planmäßigen Kur sind daher bei Vorliegen der Voraussetzungen von Nr. 8 der BhV beilhilfefähig. Die aufgeführten Privatsanatorien sind nach § 30 GewO anerkannt, die Sanatoriumsbehandlungen sind nach Nr. 7 BhV beihilfefähig.

 
Ambulate Vorsorgeleistung

 

Moorlandschaft
Bildbeschreibung: Moorlandschaft

Die ambulante Vorsorgeleistung ist in allen Kurbetrieben in Bad Kohlgrub möglich.

Dabei wählen Patient und Arzt den Kurort, Art der Unterkunft und den Kurbetrieb aus.

Anreise erfolgt zum gewünschten Termin

Die Krankenkasse zahlt dabei zu

  • 100 % den Kurarzt
  • 90 % die Kurmittelkosten
  • 100 % die Gesundheitsbildung (also Bewegungs- und Entspannungstechniken sowie Ernährungsberatung)
  • bis 13,00 € pro Tag Zuschuss

Sie müssen selbst aufkommen für

  • 10,00 € Verordnungsgebühr
  • 10 % der Kurmittelkosten

 


Weiterführende Infos finden Sie unter den folgenden Punkten:



Kontakt

Kur- und Tourist-Information Bad Kohlgrub - Tel.: +49 (0) 8845/74220 - Fax: +49 (0) 8845/742244 - info@bad-kohlgrub.de
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