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title: "Kur im Naturpark Ammergauer Alpen; Moorkur"
url: "https://www.ammergauer-alpen.de/naturgesund/deine-kur-bei-uns"
description: "Plane Deine Moorkur in Bayern. Mooranwendungen & Moorbäder in Bad Bayersoien & Bad Kohlgrub. Bei Rückenschmerzen, zur Gesundheitsvorsorge und Rehablitation."
language: "de"
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Kur im Naturpark Ammergauer Alpen
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Checkliste zur Antragstellung einer Kur

 

Moorkuren in Bad Kohlgrub und Bad Bayersoien
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Der Begriff "Kur" umfasst ein breites Feld von medizinischen und therapeutischen Anwendungen. Neben dem ortsspezifischen Heilmittel, unserem Bergkiefern-Hochmoor, verbessern auch Massagen und Bewegung deine Gesundheit. Ziel ist es, Krankheiten vorzubeugen und aktiv Erkrankungen zu heilen. Der Tapetenwechsel raus aus dem Alltag hilft, Körper und Geist wieder in Einklang zu bringen und zu stärken.

Die Kur, und somit auch die Moorkur, ist wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation. Aus diesem Grund ist die Kur eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen: Ein gesetzlich Versicherter, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur. Dabei werden in der Regel 100% der Kurarzt-Kosten und 90% der Kurmittel übernommen. Hinzu kommt noch ein Zuschuss von bis zu 16€ täglich für Unterkunft und Kurtaxe. Am besten sollten Interessierte mit ihrem Hausarzt über die Möglichkeiten und Optionen sprechen.

 

Wie beantrage ich eine Kur?
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- Schritt 1: Termin beim HausarztSprich Deinen Hausarzt oder Hausärztin auf das Thema Kur an! Jede gesetzlich versicherte Person hat - wenn die medizinischen Vorraussetzungen vorliegen - **Anspruch auf eine Kur**. Diese kann alle drei Jahre (ambulant) und alle vier Jahre (stationär) neu beantragt werden.
    
    Jeder Hausarzt kennt die Krankheitsgeschichte seiner Patienten sehr genau und kann einschätzen, welche Behandlungen indviduell zu jedem passen. Der Arzt legt mit Dir gemeinsam fest, welche Ziele die Kur hat und welcher Schwerpunkt in der Behandlung gesetzt wird. Der Badearzt vor Ort legt mit Dir einen passenden Behandlungsplan fest.
- Schritt 2: Kurantrag stellenEs wurde gemeinsam mit dem Hausarzt festgestellt, dass eine Kur Sinn macht und alle Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind. Was nun?
    
    Auf den Seiten der Krankenkassen sind die entsprechenden Formulare zur Vorsorgekur zu finden.
    Die auf dieser Seite weiter unten verlinkte Antragshilfe unterstützt dich und deinen Hausarzt bei der formal korrekten Beantragung einer Kur und verringert somit das Risiko einer Ablehnung des Antrags. Dabei kannst du auch deinen Wunschkurort angeben. Was das Moor im Naturpark besonders macht und warum es somit eine gute Idee ist, deine Kur in Bad Bayersoien oder Bad Kohlgrub zu verbringen, kannst du hier nachlesen:
- Schritt 3: Kurantrag einreichenIm nächsten Schritt reichst Du deinen Kurantrag bei dem zuständigen Kostenträger ein. Bei Vorsorgemaßnahmen wie der ambulanten und stationären Vorsorgekur zahlt die gesetzliche Krankenkasse.
    
    Rehabilitationsmaßnahmen zahlt bei Rentnern, Kindern, Hausfrauen und Studenten ebenfalls die Gesetzliche Krankenkasse. Bei Arbeitnehmern oder Angestellten zahlt die Deutsche Rentenversicherung.
    
    Die Krankenkasse überprüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft die Angaben im Antrag und entscheidet über die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme.
- Schritt 4: Widerspruch einlegen!Wurde der Kurantrag abgelehnt? Das kann vorkommen, wenn zum Beispiel noch nicht alle Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft wurden oder Wartefristen nicht erfüllt werden.
    
    Es gibt die Möglichkeit, zusammen mit dem Hausarzt einen schriftlichen Widerspruch einzulegen. Dafür hast Du in der Regel einen Monat Zeit. Begründe, warum die Kur in deinem Fall dringlich ist! Bitte doch deinen Arzt, noch einmal Stellung zu nehmen.
- Schritt 5: Los geht's!Deiner Kur steht nun nichts mehr im Wege! Bei ambulanten Vorsorgekuren kannst Du einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei stationären Vorsorgekuren oder Rehabilitationen wird Dir von der Krankenkasse eine Vertragseinrichtung empfohlen. Wenn Du eine Wunscheinrichtung ausgesucht hast, wird die Krankenkasse dies prüfen und ggf. die Einrichtung wunschgemäß genehmigen.
    
    Wie wäre es bei der ambulanten Kur mit Bad Kohlgrub oder Bad Bayersoien? Mit Bädern im Bergkiefern-Hochmoor und der Kombination von Behandlung und Unterkunft bist Du bei einem unserer Gesundheitsexperten bestens aufgehoben. Diese stehen Dir mit Rat und Tat zur Seite.

 

Um das Kurantragsverfahren zu vereinfachen, stellt der Bayerische Heilbäderverband eine Antragshilfe bereit. Diese einfach vorausfüllen und gemeinsam mit der Hausärztin oder dem Hausarzt finalisieren.

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Die Kurformen im Naturpark
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- Ambulante VorsorgekurDie klassische Moorkur wird als ambulante Vorsorgekur bezeichnet. Sie zielt auf die Vorbeugung von Krankheiten und die Stabilisierung der Gesundheit ab. Die Krankenkasse übernimmt bei ambulanten Vorsorgekuren 90 Prozent der Kosten für das Heilmittel und alle Kosten für den Arzt. Die Unterkunft, Verpflegung und die restlichen 10 Prozent der Heilmittelkosten zahlst du bei dieser Kurform selbst. Viele gesetzliche Krankenkassen gewähren einen Zuschuss von bis zu 16€ pro Tag.
    
    „Ambulant“ bedeutet nicht automatisch, dass der Gast nur zu den Behandlungen in den Kurbetrieb kommt. Es gibt sowohl die Möglichkeit, während der Kur in einer Ferienwohnung oder, wenn nicht zu weit weg gelegen, zu Hause zu übernachten. Natürlich kann aber auch die gesamte Kur im entsprechenden Kurhotel verbracht werden. Der Zusatz "Ambulant" bezieht sich in erster Linie auf die rechtliche Einstufung, nicht auf die Unterkunft oder Dauer des Aufenthalts.
    
    **Wer hat Anspruch?**
    
    Ein Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur besteht, wenn :
    
    
    - eine medizinische Eignung für die Kur gegeben ist,
    - ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen,
    - und die letzte Vorsorgekur in der Regel **mindestens drei Jahre** zurückliegt (Ausnahmen möglich).
    
    Die Verordnung erfolgt durch deinen Haus- oder Facharzt, die Genehmigung durch die Krankenkasse.
    
    Grundsätzlich bieten  im Naturpark Ammergauer Alpen die ambulante Vorsorgekur sowohl für Hausgäste als auch für externe Gäste an. Aus Kapazitätsgründen besteht allerdings die Möglichkeit, dass externe Gäste in Einzelfällen nicht behandelt werden können.
- Präventions-AufenthaltEin Präventionsaufenthalt unterstützt die Vorbeugung von Krankheiten und einen gesunden Lebensstil. Es gibt verschiedene Präventionsziele, die durch Krankenkassen förderbar sind. Du lernst in kleinen Gruppen neue Übungen und Abläufe kennen, die mit in den Alltag übernommen werden können. So wird ein langfristiger und gesunder Wandel im Lebensstil unterstützt.
    
    **Kostenübernahme**
    
    
    - Viele Krankenkassen fördern Präventionsaufenthalte nach § 20 SGB V mit einem festen Pauschalbetrag.
    - Die Kosten werden nach der Teilnahme erstattet.
    - Voraussetzung ist die Teilnahme an zertifizierten Kursen und das Einreichen einer Teilnahmebescheinigung.
    
    Grundsätzlich bieten alle  im Naturpark Ammergauer Alpen Präventionsaufenthalte sowohl für Hausgäste als auch für externe Gäste an. Aus Kapazitätsgründen besteht allerdings die Möglichkeit, dass externe Gäste in Einzelfällen nicht behandelt werden können.
- Anwendungen auf RezeptMoorbäder und Moorpackungen können im Naturpark Ammergauer Alpen auch ohne eine Vorsorgekur in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung im Rahmen der ambulanten Heilmittelversorgung.
    
    Mooranwendungen werden verordnet, wenn sie medizinisch sinnvoll sind, beispielsweise bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, Muskel- und Gelenkbeschwerden oder bei chronischen Schmerzen oder Verspannungen.
    
    Mooranwendungen sind im Heilmittelkatalog als ergänzende Heilmittel anerkannt. Dazu zählen neben den Vollbädern auch Moorteilbäder oder Moorpackungen. Die Verschreibung des Moores erfolgt nicht allein, sondern nur in Kombination mit einem vorrangigen Heilmittel wie Krankengymnastik oder einer Klassischen Massage-Therapie.
    
    **Wichtig**: Die Verordnung erfolgt durch den Haus- oder Facharzt am Wohnort, nicht durch die Kurärzte in Bad Kohlgrub und Bad Bayersoien!
    
    **Kostenübernahme**
    Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Mooranwendungen, Versicherte leisten lediglich den gesetzlichen Eigenanteil pro Rezept. Das Rezept kann bei zugelassenen Kurbetrieben und Gesundheitseinrichtungen im Naturpark Ammergauer Alpen eingelöst werden.
    
    **Auch für Selbstzahler möglich**
    Unabhängig von einer ärztlichen Verordnung können Mooranwendungen auch als Selbstzahlerleistung gebucht werden. Die Anwendungen erfolgen dann außerhalb der Heilmittelversorgung zu festgelegten Pauschalen.
- Stationäre RehabilitationDie stationäre Rehabilitation (Reha) ist eine medizinische Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach Krankheit, Operation oder bei chronischen Erkrankungen.
    
    Bei einer stationären Rehabilitation sind Unterkunft, Verpflegung, medizinische Betreuung und Therapien vollständig in der Klinik integriert. Die Patientinnen und Patienten wohnen während der Reha in der Einrichtung und nehmen an einem täglichen, individuell abgestimmten Therapieprogramm teil.
    
    Die Kosten werden je nach Ziel der Rehabilitation übernommen durch die Deutsche Rentenversicherung (bei Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit) oder die gesetzliche Krankenkasse (bei medizinischer Rehabilitation). Für gesetzlich Versicherte fällt in der Regel ein gesetzlicher Eigenanteil an, meist 10 Euro pro Tag.
    
    **Wer hat Anspruch auf eine stationäre Reha?**
    
    Ein Anspruch besteht, wenn:
    
    
    - eine medizinische Notwendigkeit vorliegt,
    - Rehabilitationsziele nicht ambulant erreicht werden können,
    - und der zuständige Kostenträger die Maßnahme genehmigt.
    
    Die Zuweisung erfolgt über den behandelnden Arzt oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.
    
    Im Naturpark Ammergauer Alpen kann die stationäre Reha im  bzw. in der  durchgeführt werden.
- Ambulante RehabilitationDie ambulante Rehabilitation ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme zur Wiederherstellung von Gesundheit, Mobilität und Leistungsfähigkeit, bei der die Patientinnen und Patienten nicht stationär aufgenommen werden. Sie eignet sich besonders, wenn eine intensive Therapie notwendig ist, ein Klinikaufenthalt aber nicht erforderlich ist.
    
    Bei der ambulanten Rehabilitation kommen die Teilnehmenden werktäglich zu den Therapien in die Klinik bzw. Therapieeinrichtung. Unterkunft und Verpflegung sind nicht Bestandteil der Maßnahme.
    
    Die Kosten für ambulante oder mobile Rehabilitation werden – je nach Ziel der Maßnahme – übernommen durch die gesetzliche Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung. Für gesetzlich Versicherte fällt meist ein gesetzlicher Eigenanteil an (z. B. 10 Euro pro Tag), abhängig vom Kostenträger.
    
    **Anspruchsvoraussetzungen**
    
    Ein Anspruch besteht bei:
    
    
    - medizinischer Notwendigkeit
    - ärztlicher Verordnung
    - Genehmigung durch den zuständigen Kostenträger
    
    Im Naturpark Ammergauer Alpen kann die ambulante Reha im  bzw. in der durchgeführt werden.

 

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