Soforthilfe - Förderprogramm - Kurzarbeit
Folgende staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten zur Bewältigung der Corona-Krise gibt es aktuell.
Verordnungen/Richtlinien
Der Freistaat Bayern und auch die Bundesregierung haben ein Programm zur finanziellen Soforthilfe für Unternehmen und Soloselbständige/Freiberufler aufgelegt, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Je nach Unternehmensgröße können in einem relativ einfachen Verfahren bis zu 50.000 € Soforthilfe beantragt werden. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro
- bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro
- bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro
- bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter folgendem Link:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Soforthilfeprogramm
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
Online-Antragsformular
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank des Unternehmens.
Die Bundesagentur für Arbeit hat mit dem Kurzarbeitergeld auch eine wirksame Unterstützungsmöglichkeit für Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise.
Eine Zusammenstellung der aktuellen Informationen ist in dieser PDF zusammengestellt.
Mit folgenden Link können kommen Sie direkt zur Onlinebeantragung des Kurzarbeitergeldes bei der Arbeitsagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Bitte nehmen Sie bei Fragen direkt Kontakt mit dem Arbeitergeberservice der Arbeitsagentur auf.
E-Mail: Weilheim.142-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de
Tel. 089 233 289 22
Überblick über die Liquiditätshilfen der Bundesregierung in der Corona-Krise, zusammengestellt vom Deutschen Reiseverband DRV