Prävention & Rehabilitation

Checkliste zur Antragstellung einer Kur

Die Kur ist wieder Pflichtleistung der Krankenkassen geworden!

Der Begriff "Kur" umfasst ein breites Feld von medizinischen und therapeutischen Anwendungen. Neben dem ortsspezifischen Heilmittel, unserem Bergkiefern-Hochmoor, verbessern auch Massagen und Bewegung deine Gesundheit. Ziel ist es, Krankheiten vorzubeugen und aktiv Erkrankungen zu heilen. Der Tapetenwechsel raus aus dem Alltag hilft, Körper und Geist wieder in Einklang zu bringen und zu stärken.

Die Kur ist wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation. Aus diesem Grund ist die Kur eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen: Ein gesetzlich Versicherter, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur. Dabei werden in der Regel 100% der Kurarzt-Kosten und 90% der Kurmittel übernommen. Hinzu kommt noch ein Zuschuss von bis zu 16€ täglich für Unterkunft und Kurtaxe. Am besten sollten Interessierte mit ihrem Hausarzt über die Möglichkeiten und Optionen sprechen.

Für genauere Informationen und Angebote sind unsere Gesundheitsexperten für dich da.

 

Wie beantrage ich eine Kur?

Die Kurformen im Naturpark

Neben Vorsorge hilft die Nachbetreuung einer Krankheit, um wieder gut im Alltag anzukommen. Menschen, die durch gesundheitliche Gründe nicht mehr voll am Alltag teilnehmen können, wird durch verschiedene Maßnahmen geholfen, ihre Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, zu verbessern oder vor Verschlimmerung zu bewahren.

Solltest Du an einer Krankheit leiden, so sprich am besten zuerst mit deinem behandelnden Arzt. Dieser prüft, ob eine Rehabilitations- oder Vorsorgeleistung medizinisch notwendig ist. Der zuständige Sozialversicherungsträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung) entscheidet über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrages.

Auch nach einer Operation oder Krankenhausaufenthalt kann eine Anschlussheilbehandlung notwendig sein. In vielen Fällen hilft der Sozialdienst im Krankenhaus vor Ort bei der Antragsstellung.