Kurbeiträge müssen von Gästen erhoben werden, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken in den Orten der Naturparkregion Ammergauer Alpen aufhalten. Mit Ausnahme der Gemeinde Saulgrub-Altenau hat jede Gemeinde ihre eigene Kurbeitragssatzung und somit ihre eigenen Kurbeiträge. Die Details im Überblick
KURBEITRAG BAD BAYERSOIEN
Einzelpersonen 2,40 € (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr)
Kurbeitragsermäßigung 50 %
Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Zusatzvermerk "B" im Ausweis
Kurbeitragsbefreiung
1. Schwerbehinderte ab einer Behinderung von 80 %
2. Gäste bei einem zusammenhängenden Aufenthalt ab der 22. Übernachtung
KURBEITRAG BAD KOHLGRUB
Einzelperson jeweils 2,40 € (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr)
Übernachtungen auf Hütten 1,50 €
Kurbeitragsermäßigung 50 %
Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Zusatzvermerk "B" im Ausweis
Kurbeitragsbefreiung
Schwerbehinderte ab einer Behinderung von 80 % bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises
KURBEITRAG ETTAL
Einzelpersonen 1,50 € (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr)
Kurbeitragsbefreiung
1. Schwerbehinderte ab einer Behinderung von 80 % bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises
2. Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Zusatzvermerk "B" im Ausweis
KURBEITRAG OBERAMMERGAU
Einzelperson jeweils 2,50 € (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr)
Kurbeitragsbefreiung
1. Schwerbehinderte ab einer Behinderung von 70 % bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises
2. Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Zusatzvermerk "B" im Ausweis
KURBEITRAG SAULGRUB/ALTENAU/WURMANSAU
In Saulgrub/Altenau/Wurmansau besteht keine Kurbeitragspflicht
KURBEITRAG UNTERAMMERGAU
Einzelpersonen 1,50 € (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr)
Übernachtungen auf Hütten 1,50 €
Kurbeitragsbefreiung
1. Schwerbehinderte ab einer Behinderung von 80 % bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises
2. Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Zusatzvermerk "B" im Ausweis
Irrtum und Änderungen vorbehalten.